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Bei Verlust sollte man so schnell wie möglich für Ersatz sorgen. Wurde der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen, muss dies offiziell bei der zuständigen Kfz-Behörde gemeldet werden, die den alten Schein ausgestellt hat. Im Falle des Diebstahls sollte zudem eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Der Halter des Fahrzeugs erhält dann von der Zulassungsstelle eine Verlustbestätigung, die dazu ermächtigt, das Fahrzeug eine Woche ohne offizielles Dokument zu nutzen. Gleichzeitig muss ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden. Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie sofort.

Ihr Kfz-Schein taucht wieder auf ?

Falls der neue Kfz-Schein bereits ausgestellt worden ist und der verloren geglaubte Fahrzeugschein wieder auftaucht muss dieser bei der Zulassungsstelle abgegeben und entwertet werden, da nur ein gültiges Dokument vorliegen darf. Ist der bisherige Fahrzeughalter verstorben, sind die durch Testament bestimmten Erben, bzw. die Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge Rechtsnachfolger des verstorbenen Fahrzeughalters. In diesem Zusammenhang auftretende Brief- und Scheinverluste bzw. Brief und Schein können von den Erben nicht mehr aufgefunden werden, ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung nicht erforderlich. Die Erbberechtigung entsprechend der Zulassungsbehörde nachzuweisen.

Der Verlust der Kfz Papiere muss gemeldet werden

Bei Verlust von Fahrzeugbrief oder –schein Ihres Anhängers müssen Sie im Grunde genauso vorgehen wie beim Verlust der Papiere für Ihr Auto.

Haben Sie sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, auch bekannt als Fahrzeugbrief, müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust beider Dokumente bei Ihrer Zulassungsbehörde abgeben. Wurden Ihnen beide Kfz-Papiere gestohlen und Sie haben den Diebstahl bereits zur Anzeige gebracht, dann reicht es, wenn Sie die Meldung über die Anzeige den Behörden vorlegen. Dadurch entfällt die Verlusterklärung
Verlust der Fahrzeugpapiere im Ausland:
Bei Verlust oder Diebstahls der Fahrzeugpapiere im Ausland melden Sie dies unverzüglich der örtlichen Polizei und führen Sie die polizeiliche Bestätigung immer mit, falls Sie in eine Verkehrskontrolle geraten.

Nötige Dokumente für die Neubeantragung:

- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
- Evtl. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (meistens nicht benötigt)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Bei Verlust des Kfz-Scheins muss der Halter eine eidesstattliche Erklärung erbringen, indem er das Abhandenkommen des Dokuments versichert; ggf. Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- Formlose Verlusterklärung
- Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Halter sondern eine andere Person die Zulassungsbehörde aufsucht