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PKW Anhänger mit Klasse B

Die Klasse B berechtigt zum Führen eines Anhängers bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), wenn die zGM der Kombination ( zGM des Zugfahrzeuges + zGM des Anhängers ) nicht größer als 3.500 kg ist.

PKW Anhänger mit Klasse B96

Die Klasse B96 berechtigt zum Führen eines Anhängers bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), wenn die zGM der Kombination ( zGM des Zugfahrzeuges + zGM des Anhängers ) nicht größer als 4.250 kg ist.

PKW Anhänger mit Klasse BE

Der von einem Pkw zu ziehende Anhänger darf über eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg verfügen. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf aber nicht 7,5 t überschreiten, das bedeutet, dass die Masse des PKW + die Masse des Anhängers maximal 7.500 kg sein darf.