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100 km/h Zulassung für Anhänger

Sie wollen einen PKW Anhänger kaufen und diesen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Geschwindigkeits-Symbol L)zugelassen sein. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein. Auch bei Unsinn Anhängern oder Anhängern von Brenderup ist dies natürlich möglich. Wenden Sie sich bei Fragen gern an unsere Mitarbeiter von Anhänger-Schlick.
  • Sie müssen eine 100 km/h-Plakette (vom Straßenverkehrsamt gesiegelt) am Heck des Anhängers anbringen.
  • Ist der Anhänger gebremst, braucht er hydraulische Radstoßdämpfer.
  • Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
    0,3 für ungebremste Anhänger< 1,1 für gebremste Anhänger
    1,2 mit Antischlingerkupplung.

Berechnungsbeispiel 100 km / h

1. Ungebremster Anhänger

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg

2. Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg

3. Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg

Übersteigt das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden.Eine Ablastung führen wir gerne für Sie durch.Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.